Neue Barrierefreiheitsregelung für Webseiten

Neue Barrierefreiheitsregelung für Webseiten

Barrierefreiheit im Internet – was bedeutet das?

Barrierefreiheit heißt: alle Menschen können eine Website nutzen – egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Das bedeutet zum Beispiel:

Blinde Menschen können mit einem Screenreader Texte vorlesen lassen.

Menschen mit schwächerem Sehvermögen brauchen gute Farbkontraste.

Ältere Nutzer möchten große Schriften oder einfache Sprache.

Manche Menschen können keine Maus nutzen und brauchen eine Tastaturbedienung.

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Website schließt niemanden aus.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wurde.
👉 Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei gestalten.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz.

Das betrifft also auch kleinere Firmen wie Handwerker, Dienstleister oder Geschäfte, wenn sie über 10 Mitarbeiter haben.

Nur ganz kleine Betriebe („Kleinstunternehmen“) sind ausgenommen.

Was muss an einer Website geändert werden?

Eine barrierefreie Website erfüllt bestimmte Regeln (nach WCAG 2.1 AA).
Das klingt kompliziert, heißt aber im Alltag:

Bilder brauchen Beschreibungen (Alt-Texte).

Texte müssen gut lesbar sein.

Inhalte dürfen nicht nur über Farben erklärt werden.

Formulare (Kontakt, Anfrage) müssen für Screenreader nutzbar sein.

Die Seite muss auch auf Handys und Tablets gut funktionieren.

Es soll eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website stehen.

Warum ist das wichtig?

  • Gesetzliche Pflicht → Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen und hohe Strafen.
  • Mehr Reichweite → Auch Menschen mit Behinderung oder ältere Nutzer können die Seite verwenden.
  • Bessere Nutzerfreundlichkeit → Eine klare, barrierefreie Seite ist für alle angenehmer.
  • Imagegewinn → Firmen zeigen, dass sie modern, verantwortungsvoll und inklusiv sind.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Website prüfen lassen: Ist sie schon barrierefrei?
  • Schwachstellen beheben: Kontraste, Bilder, Formulare, Struktur.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Seite setzen.
  • Nicht bis 2025 warten – lieber jetzt handeln und in Ruhe umsetzen.